Verdienstausfall: Auch Steuererstattung ist einkommensteuerpflichtig!
Erhalten Sie Schadensersatz für Verdienstausfall, etwa aufgrund eines ärztlichen Fehlers, muss dieser als steuerpflichtiges Einkommen versteuert werden. Übernimmt der Schädiger zusätzlich auch die Steuerlast, ist auch diese Erstattung voll steuerpflichtig. Eine spätere Auszahlung bringt keine Tarifbegünstigung – das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.
BFH, Urteil vom 15.10.2024 – IX R 5/23