Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Nachdem das BVerfG Nachzahlungszinsen i.H.v. 6% p.a. für verfassungswidrig erklärte befasste sich nun der BFH mit der Frage, ob Säumniszuschläge i.H.v. 12 % p.a. verfassungsgemäß sind.
Der BFH sieht hier verfassungsrechtlich keine Bedenken, da (anders als Nachzahlungszinsen) diese vorwiegend den Zweck einer Sanktion ausfüllen sollen. Säumniszuschläge sind gerade nicht als Zinsen zu betrachten sondern als Steuernebenleistungen.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310073/