Verlustverrechnung begrenzt – Mindestbesteuerung bleibt rechtmäßig!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die sogenannte Mindestbesteuerung – also die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 1 Mio. € und 60 % darüber hinaus – verfassungsgemäß ist. Damit dürfen Unternehmen und Steuerpflichtige auch bei hohen Verlustvorträgen einen Teil ihrer Gewinne versteuern, um eine kontinuierliche Steuerzahlung sicherzustellen.
Die Richter sahen in der Regelung keine unzulässige Ungleichbehandlung, sondern eine sachlich gerechtfertigte Maßnahme zur Stabilisierung des Steueraufkommens. Selbst bei endgültigen Verlusten, etwa im Fall einer Insolvenz, bleibt die Mindestbesteuerung rechtmäßig, da solche Verluste Teil des allgemeinen Unternehmerrisikos sind.
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Quelle: BVerfG, Beschluss vom 23.7.2025 – 2 BvL 19/14; NWB