Verlustverrechnung bei der KG: Investitionsabzugsbetrag bleibt ohne Einfluss!

Kommanditisten einer GmbH & Co. KG können aufatmen: Die außerbilanzielle Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags mindert nicht den verrechenbaren Verlust. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt. Entscheidend ist das Kapitalkonto des Kommanditisten – und dieses bleibt durch die Hinzurechnung unberührt. Für Unternehmer bedeutet das: Der steuerliche Gestaltungsspielraum bei Investitionen bleibt erhalten, ohne negative Effekte auf Verlustverrechnungen befürchten zu müssen.

Nutzen Sie steuerliche Spielräume gezielt und rechtssicher!
Sie planen Investitionen über Ihre KG-Struktur und möchten den Investitionsabzugsbetrag optimal nutzen? Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der strategischen Steuerplanung, Verlustverrechnung und Bilanzgestaltung. Jetzt Beratung anfragen - wir holen das Maximum aus Ihrer Steuerstrategie heraus!! 

Quelle: BFH, Urteil vom 16.1.2025 – IV R 28/23; NWB

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