Versäumte Anzeige bei Grunderwerbsteuer kann trotz Rückabwicklung teuer werden!
Wird ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beim Finanzamt angezeigt, bleibt die Grunderwerbsteuer auch dann bestehen, wenn der Erwerb später wieder rückgängig gemacht wird. Der BFH stellt klar: Für die Aufhebung der Grunderwerbsteuer ist die fristgerechte Anzeige innerhalb von zwei Wochen entscheidend. Verspätete Meldungen, eine nachträgliche Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand helfen in diesen Fällen regelmäßig nicht weiter.
Das Urteil ist besonders relevant für Gesellschafter, Erben, Immobilieninvestoren und Unternehmen mit grundbesitzenden Gesellschaften. Wer Anteilserwerbe, Anteilsvereinigungen, Rückabwicklungen oder Anzeigepflichten bei der Grunderwerbsteuer rechtssicher prüfen lassen möchte, sollte Fristen und steuerliche Risiken frühzeitig professionell bewerten lassen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Quelle: BFH, Urteil vom 08.10.2025 - II R 20/23; NWB