Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen!
Innergemeinschaftliche Lieferungen können auch ohne Gelangensbestätigung umsatzsteuerfrei bleiben, wenn der Unternehmer sorgfältig gehandelt und auf die Angaben des Abnehmers vertrauen durfte. Entscheidend sind unter anderem die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vertragsunterlagen und nachvollziehbare Abholnachweise.
Für Unternehmer, Kfz-Händler und Online-Verkäufer mit EU-Geschäften ist eine saubere Dokumentation wichtig, um Umsatzsteuerrisiken und Nachzahlungen zu vermeiden. Lassen Sie Umsatzsteuerfreiheit, Vertrauensschutz und Nachweispflichten frühzeitig steuerlich bei uns prüfen.
Quelle: BFH, Urteil vom 18.12.2025 – V R 3/25; NWB