Verwendung eines älteren digitalen Kassensystems
Der BFH hat im Grundsatz entschieden, dass die Verwendung eines älteren digitalen Kassensystems, dass nicht über eine seit dem 01.01.2020 vorgeschriebene zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügt, einen schwerwiegenden Buchführungsfehler darstellt.
Das FG hatte noch zugunsten des Finanzamtes entscheiden und es bei einer sog. „Vollschätzung“ belassen.
Dem folgte der BFH allerdings nicht. Der Fehler rechtfertigt noch keine Vollschätzung. Dabei kommt es auch auf die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Manipulation an. Zudem hat der Kläger (Betreiber eines Restaurants) seine Tageseinnahmen auf andere Weise manipulationssicher dokumentieren können. Dies wurde im Rahmen des sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigt.
Für den Kläger spricht zudem auch der Vertrauensschutz. Das Kassensystem war bis 2016 noch komplett vom Finanzamt akzeptiert worden.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410062/