Wer eine vermietete Immobilie teilweise unentgeltlich überträgt, riskiert den Verlust des Schuldzinsenabzugs!

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Wird ein Grundstücksteil auf ein Kind übertragen, ohne dass dieses auch die Darlehensschuld übernimmt, können die darauf entfallenden Kreditzinsen nicht mehr steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nur für den verbleibenden Teil bleibt der Zinsabzug erhalten – wichtig für alle Immobilienbesitzer, die ihre Vermögensnachfolge steueroptimiert gestalten möchten.

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Quelle: BFH, Urteil vom 3.12.2024 – IX R 2/24; NWB

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